Steuerliche Absetzbarkeit

So bekommen Sie einen Teil Ihrer Gebühren rückerstattet

Die Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung können in vielen Fällen steuerlich abgesetzt werden, wodurch Ihre Weiterbildung vom Staat teilfinanziert wird. Auf dieser Seite haben wir einige wichtige Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengefasst, bei weiteren Fragen können Sie uns natürlich jederzeit kontaktieren.

Des Weiteren empfehlen wir, bei Bedarf Ihre persönliche Situation mit Ihrer Steuerberatung zu besprechen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung: Ihre Ausbildung gilt dann als Zweitausbildung, wenn Sie davor schon eine Erstausbildung mit einem qualifizierenden Abschluss beendet haben.

In Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit stellen die Kosten für eine Erstausbildung Sonderausgaben dar, die Kosten für eine Zweitausbildung gelten als Werbungskosten.

Diese steuerliche Absetzbarkeit gilt, sofern Sie eine Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlen, das heißt Ihr Bruttoeinkommen über dem steuerbefreiten Betrag liegt.

Häufig gestellte Fragen

Im Detail hängt die erstattete Summe von Ihrem Steuersatz ab, für Werbungskosten im Rahmen einer Zweitausbildung  gibt es keine Begrenzung nach oben.

Allgemein gilt: bei monatlicher Zahlung Ihrer Lehrgangsgebühren basiert die Erstattung auf den bezahlten Monatskosten des vorangegangenen Jahres.

Wenn Sie zum Beispiel Ihr Studium zum 1.9.2021 starten, können Sie bereits im 1. Quartal 2022 die Absetzung für 4 Monate Studiengebühren einreichen.

Die Steuererklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres für das vorangegangene Jahr möglich.

  • Die steuerliche Absetzbarkeit ist nur gegeben, wenn eine Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt wird, d.h. das Bruttojahreseinkommen über dem Steuerfreibetrag liegt (Stand 2020: € 9.168)
  • Die Inhalte der Weiterbildung bzw. des Studiums müssen in Zusammenhang mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit stehen.

Alle mit Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung zusammenhängenden Kosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dies inkludiert:

  • Kurskosten bzw. Studiengebühren
  • Kosten für Fachliteratur bzw. Unterlagen
  • Kosten für Arbeitsmittel (z.B. Internetkosten, Büromaterialien)
  • Zinsen für Studienkredite

Bitte beachten Sie, dass die OLC Academy für diese Angaben keine Gewähr übernimmt. Wir empfehlen, Ihre individuelle Situation auch mit Ihrer Steuerberatung zu besprechen.

Ihr Ansprechpartner

Cornelius von Uslar

Studienberater der OLC Academy

Die Studienberatung ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie sich über das Studium informieren und Ihre Fragen persönlich klären möchten. Unser Team berät Sie umfassend zu allen Details rund um das Fernstudium und berücksichtigt dabei ganz individuell Ihre Lebenssituation, Werdegang und beruflichen Pläne.